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Datum: 19.12.2018

Frage:

Ist es egal, ob ich einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Energieausweis mache?

 

Antwort:

Grundsätzlich können Sie frei wählen ob ein bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Ausweis erstellt werden soll. Es gibt aber eine Ausnahme: Wohnhäuser mit höchstens vier Wohnungen, die vor der ersten WSCHVO 1977 errichtet wurden und seitdem nie auf mindestens diesen Standard energetisch saniert wurden, können nur per Bedarfsausweis ausgewiesen werden. Lesen Sie hierzu auch EnEV §16 und §17.

Bei verbrauchsorientierten EAW´s ist lediglich zu beachten, dass Verbrauchsdaten von mindestens drei Jahren vorliegen. Die Eingabe von mindestens drei Jahren ist zwingend für eine Ausgabe.

 

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