siegessaeule.jpg
 

Datum: 20.12.2018

19.12.2018

Frage:

Wie und wann muss ich einen abgelaufenen Energieausweis erneuern?

 

Antwort:

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und muss danach erneuert werden. Er wird nach derjenigen EnEV-Fassung die zum Zeitpunkt der Ausstellung gilt berechnet. Diese Erneuerungspflicht gilt auch wenn das Gebäude nicht verändert wurde und vor allem für Eigentümer die ihn zur Vorlage bei potenziellen Käufern und Neumietern benötigen.

← Zurück

© KERN ingenieurkonzepte 2025