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Datum: 15.08.2018

13.08.2018

Frage:

Nach der neuen 4109:2018 ist die Benutzung des Nomogramms zur Ermittlung des Beurteilungspegels im Schienenverkehr nicht mehr erlaubt, woher bekomme ich jetzt den neuen Wert?

Antwort:

Die neue Norm verweist hier auf die neue Schall 03, die 2. Anlage zur Bundes-Immissionsschutz-Verordnung die 2014 überarbeitet wurde. Diese verlangt sehr viel Detailwissen über Schienen- und Zugtechnik und wird deswegen in unserer Bauphysik nicht implementierbar sein. Hier sollten Sie die Fachleute des betreibenden Schienenverkehrs kontaktieren. Beachten Sie das ein Nachweis nur gefordert wird, wenn bauliche Änderungen an den Schienenverkehrswegen durchgeführt werden.

 

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