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Datum: 08.08.2017

30.07.2017

Frage:

Lieber DÄMMWERK-Support,

für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes benötigt man Raumgrundflächen und Raumvolumen – wo kommen diese Größen her?

Antwort:
man benötigt
- für das Sonneneintragskennwertverfahren die Raumgrundfläche
- für die thermische Simulation die Raumgrundfläche und das Raumvolumen
Wie diese Größen zu bestimmen sind, ist leider nicht festgelegt. Sinnvoll sind aber nur die Nettoflächen bzw. Nettovolumen.
Wenn man in DÄMMWERK den Weg über die Faltmodelle in den sommerlichen Wärmeschutz bzw. in die thermische Simulation nimmt, wird die Raumgrundfläche für beide Nachweisverfahren aus der Bruttofläche abzüglich des footprints der umschließenden Wände ermittelt.
Das Netto(luft)volumen wird aus dieser Nettogrundfläche und der lichten Raumhöhe berechnet. Die lichte Raumhöhe ist dabei im Zweifelsfall (denn es ist nicht definiert) die Etagenhöhe nach EnEV (= OK Fußboden bis OK Fußboden = Länge la bzw. z-Koordinate im Faltmodell) minus 30 cm. Man kann diese Raumhöhe in den „99er Einstellungen“ aber auch manuell einstellen.
Die Werte können im Sonneneintragskennwertverfahren und auch in der thermischen Simulation noch manuell korrigiert werden.


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