siegessaeule.jpg
 

Datum: 25.06.2015

26.3.2012

Frage:
Ich soll einen EnEV Nachweis für ein gemischt genutztes Gebäude führen, das zu ca. 1/3 aus Einzelbüros besteht.
Ich würde gerne auf eine RLT-Anlage verzichten, bin mir jedoch nicht sicher, ob dies in Hinblick auf die EnEV erlaubt ist, d.h. ob die Zone Einzelbüros ohne RLT-Anlage in meine EnEV Berechnung nach DIN V 18599 eingehen kann.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Antwort:
Sie dürfen auf eine RLT-Anlage verzichten. Die EnEV 2009 schreibt dies nicht vor.

← Zurück

© KERN ingenieurkonzepte 2025