März 2016
Frage:
ist die unten von Herrn ... dargelegte Vorgehensweise zur Ermittlung des Primärenergiefaktors für BHKWs richtig?
Damit würde ein BHKW deutlich schlechter bewertet als mit einem fp von 2,8. Herr
Kramer hatte mir zur gleichen Frage schon einmal geantwortet, dass für den Verdrängungsstrom mit fp von 2,8 zu rechnen sei.
Haben Sie Erfahrungen mit der Vorgehensweise? Wissen Sie, wie die rechtliche
Situation ist?
Wie kann ich bestimmen, welcher Anteil des erzeugten Stroms eingespeist und welcher im Gebäude verwendet wird?
Kann ich nicht einfach den kompletten Strom einspeisen?
Ich dachte eigentlich, dass BHKWs politisch gewollt sind, um Strom dezentral direkt bei den Verbrauchern zu erzeugen und damit dann auch das Stromnetz zu entlasten. Somit müsste meiner Meinung nach gerade der selbst verbrauchte Strom begünstigt werden, nicht der eingespeiste. Sind meine Gedanken falsch?
Antwort:
wir können natürlich nicht bestimmen, wie das genau zu handhaben ist. Man muss da in der VO blättern und kann das eine oder andere herauslesen, wie das Herr ... gemacht hat.
Wenn Sie mich fragen, ist das nicht ganz ausgegoren in der EnEV und nicht in jeder Konsequenz zu Ende gedacht. Der hohe Primärenergiefaktor für örtlich erzeugten Strom fp = 2,8 soll sicher die dezentrale Stromproduktion unterstützen. Und sicher ist nicht beabsichtigt, den Eigenverbrauch über die Primärenergiefaktoren zu benachteiligen (eher im Gegenteil).
Ich würde daher den Zusatz "und nach Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeisten Strom" nicht auf die Goldwaage legen. Wir vermuten, dass örtlich erzeugter Strom (selbst genutzt oder eingespeist) mit dem fp-Wert 2.8 belohnt werden soll und aus dem Stromnetz bezogener Strom gegenüber früheren Regelungen mit fp = 1.8 ebenfalls besser bewertet werden soll.
Eine zeitliche Aufrechnung von Strombedarf und Stromangebot aus einem BHKW stellen wir derzeit nicht zur Verfügung, da es keine Berechnungsvorschläge dafür gibt. Das BHKW-Regelverfahren B verrechnet den erzeugten Strom sowieso in einem Primärenergiefaktor.
Eine zeitliche, monatliche Verrechnung gibt es aber für Strom aus PV-Anlagen, Windkraft usw.. Auch dies ist nicht einwandfrei, weil z.B. PV-Strom nur in dem Moment selbst genutzt werden kann, in dem er produziert wird, jedenfalls wenn kein Stromspeicher zur Verfügung steht. Unseres Wissens sind da noch einige Diskussionen im Gang.
Ihr DÄMMWERK-Support