Juni 2014
Frage:
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Allerdings habe ich das Update von heute installiert und nun ist es nicht mehr möglich für ein BV nach EnEV09 einen Energieausweis nach dibt mit Angaben zum EEWärmeG zu drucken. Hierzu erscheint dann bei der Druckoption eine entsprechende Fehlermeldung und in der Druckvorschau fehlen die Angaben zum EEWärmeG.
Bezüglich Ihrer Anmerkung, dass für BV nach EnEV09 noch der Energieausweis nach EnEV09 auszustellen ist habe ich zur Kenntnis genommen. Allerdings ist meine Auffassung dazu eine andere und habe eine Anfrage bei der dena zu diesem Sachverhalt gestellt.
Die Antwort siehe Anlage....
Es muss also doch möglich sein für BV nach EnEV09 einen entsprechenden Ausweis nach EnEV2014 mit entsprechender Angabe zu drucken.
Bitte hierzu um kurzfristige Rückinfo, damit ich endlich meiner Arbeit nachkommen kann und Auftraggeber nicht aufgrund von Softwareproblematik vertrösten muss.
Antwort:
es ist immer so, dass neue Programmfunktionen zu Beginn mit der Praxis abgeglichen werden müssen. Sie sollten ihren Unmut dem BMUB gegenüber äußern. Die Verzögerungen bei der Bereitstellung der Druckapplikation und die Mängel in der Übergabestruktur sind dort zu verantworten.
Nach dem von Ihnen zitierten Paragraphen aus der EnEV sollte die (alternative) Ausstellung eines Energieausweises nach EnEV 2014 möglich sein, auch wenn der Nachweis nach EnEV 2009 geführt wurde (wegen Tag des Bauantrags). Was dabei tatsächlich geht und warum es ggf. nicht funktioniert, wissen wir nicht, das müssen wir selbst ausprobieren.
Dazu wäre es hilfreich, wenn Sie uns die fragliche Berechnungsdatei schicken, dann können wir das analysieren. Unter Ihren Anlagen habe ich bisher nur pdf´s und jpeg´s gefunden.
Ihr DÄMMWERK-Support





