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Datum: 25.06.2015

Mai 2014

Frage:

ich arbeite noch mit der Dämmerwerkversion 2013. Muss ich jetzt mit der neuen Verordnung 2014 mir die aktuelle Version 2014 downloaden oder kann ich die Berechnungen für Neubauten (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) noch mit dem Programm von 2013 erstellen. Gibt es nicht die Verschärfungen für die Berechnungen erst ab 2016?

 

Antwort:

Gebäude, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 1.5.2014 gestellt wird, müssen nach EnEV 2014 berechnet und nachgewiesen werden, andere nicht. Ähnliches trifft zu, wenn für ein Bestandsgebäude ein Energieausweis nach dem 1.5.2014 ausgefertigt werden soll.
Ihr DÄMMWERK-Support

 

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