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Datum: 25.06.2015

Mai 2014

Frage:

vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Ich möchte aber für eine EnEV Berechnung aus dem Jahr 2013 und der damit verbundenen Gebäudesanierung in 2013 jetzt einen Energieausweis ausstellen, das müsste dann doch noch mit der „alten dena- Druckapplikation“ möglich sein. Oder welche ist zu nehmen?
Können Sie mir die „alte dena-Druckapplikation“ bitte zusenden?
Vielen Dank.

 

Antwort:

ich meine, dass das möglich ist, wenn ...
§ 28
Allgemeine Übergangsvorschriften
(1)  Auf Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die Erweiterung oder den Ausbau
von Gebäuden zum Gegenstand haben, ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung oder der Bauanzeige geltenden Fassung anzuwenden.
zutrifft.

Der link zur dena Druckapplikation wurde versehentlich von unseren Internetseiten gelöscht, wird aber wieder hergestellt. Die Software erhalten Sie aber auch bei der dena.
Ihr DÄMMWERK-Support

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