Mai 2014
Frage:
gemäß KfW – Liste der Technischen FAQ Stand 06/2014 – Pkt. 5.30 "selbstlernende Einzelraumregelung" :
Beim Nachweis von KfW-Effizienzhäusern ist es zulässig, dass beim Einsatz einer selbstlernenden Einzelraumregelung mit Präsenzerfassung die dadurch erzielte Effizienzverbesserung wie folgt berücksichtigt wird:
Bei Bilanzierungen gemäß DIN V 4701-10 kann in diesen Fällen der Heizwärmebedarf des Gebäudes um pauschal 5% reduziert werden.
Nun habe ich die Anfrage eines Herstellers solcher Regelungen bekommen eine entsprechende Vergleichsberechnung zu erstellen.
Der Heizwärmebedarf wird auf der Seite DIN 4108-6 angegeben im Programm, jedoch finde ich im Programm keine Möglichkeit diese 5% in Abzug zu bringen.
Gibt es eine Möglichkeit dies einzustellen?
Antwort:
da sind Sie mal wieder ganz vorne dabei.
Die technischen FAQ der KfW (ab 1.6.2014) sind noch nicht programmiert und ob das bis Ende Mai der Fall sein wird, ist nicht sicher. Eigentlich war versprochen worden, dass die KfW auf Ihre Sonderregelungen zukünftig verzichtet.
Wir sind derzeit noch mit den Energieausweisen beschäftigt. Ich weiß noch nicht genau, ob wir uns anschließend der Verordnungswert der KfW und anderer Verwaltern öffentlicher Gelder stellen werden.
Klar ist, dass das so nicht weiter gehen kann.
Ihr DÄMMWERK-Support





