Februar 2014
Frage:
beim vereinfachten Berechnungsverfahren für den Luftschallschutz nach DIN EN 12354-1 ist für das Ergebnis ein Sicherheitsabschlag von 2 dB zu berücksichtigen (Abschnitt 5 in der Norm). Wenn in Dämmwerk dieses Berechnungsverfahren aktiviert wird, ist der 2 dB Abschlag beim Ergebnis dann schon berücksichtigt?
Achtung: meine Frage nicht verwechseln mit dem Abschlag von 2 dB bezogen
auf den Trittschallschutz nach DIN 4109!
Antwort:
das kann ich Ihnen aus dem Stehgreif nicht sagen. Wenn Sie mir ein passendes Berechnungsbeispiel, und den betreffenden Abschnitt in der Norm (Kopie oder genauer Quellhinweis) schicken, sehe ich danach.
Ihr DÄMMWERK-Support





