siegessaeule.jpg
 

Datum: 25.06.2015

Februar 2014

Frage:

Kann man Nachweise nach WärmeschutzVO ´95 führen / prüfen?

 

Antwort:

Das ist weiterhin möglich. Das Verfahren kann auf der Seite EnEV 4108-6 als Berechnungsoption unter „besondere Betrachtungen - historisch“ aufgerufen werden. Man kann außerdem auch die alten EnEV-Verfahren (2001 / 2004, 2007, 2009) und das Verfahren nach EN 832 nachvollziehen, sieh Nachweisverfahren).

← Zurück

© KERN ingenieurkonzepte 2025