Februar 2014
Frage:
Kann man Nachweise nach WärmeschutzVO ´95 führen / prüfen?
Antwort:
Das ist weiterhin möglich. Das Verfahren kann auf der Seite EnEV 4108-6 als Berechnungsoption unter „besondere Betrachtungen - historisch“ aufgerufen werden. Man kann außerdem auch die alten EnEV-Verfahren (2001 / 2004, 2007, 2009) und das Verfahren nach EN 832 nachvollziehen, sieh Nachweisverfahren).





