03.01.2013
Frage:
in dem beigefügten Projekt (Nichtwohngebäude) sollen mehrere Räume gekühlt werden. Die Fläche wurde unter dem Punkt "Energetische Bewertung mit 312 m² angegeben. Beim Punkt "Klimakältesystem" wurden auch alle Angaben gemacht. Trotzdem wird keine Endenergie für Klimakälte berechnet (Punkt 14.0). Woran liegt das?
Antwort:
Könnte es sein, dass Sie das vereinfachte Verfahren unter dem Punkt „Nachweisverfahren“ gewählt haben?
Das ist jedoch nach EnEV 09 § 9 und Anlage 2 Nr. 3 nur erlaubt, wenn es sich um ein Bürogebäude handelt, um ein Gewerbegebäude < 1.000 m² und wenn das Gebäude nicht gekühlt wird.
Wenn Sie das Regelverfahren mit mehreren Zonen anwählen, sollte unter Punkt 14 der Endenergiebedarf für die Klimakälte auch ausgewiesen werden.





