September 2013
Frage:
Wie kann man Kaminöfen bei Wohngebäuden, für die ein KfW- Antrag gestellt werden soll, ansetzen?
Antwort:
Kaminöfen geben Sie als Einzelfeuerstätte ein. Die KfW erlaubt bei Vorhandensein einer zentralen Heizungsanlage, den pauschalen Ansatz von 10 % Deckungsanteil durch den Kaminofen.
Weitere Informationen finden Sei in der Liste der technischen FAQs der KfW.





