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Datum: 25.06.2015

September 2013

Frage:

Wie kann man Kaminöfen bei  Wohngebäuden, für die ein KfW- Antrag gestellt werden soll, ansetzen?

 

Antwort:

Kaminöfen  geben Sie als Einzelfeuerstätte ein. Die KfW erlaubt bei Vorhandensein einer zentralen  Heizungsanlage, den pauschalen Ansatz von 10 % Deckungsanteil durch den Kaminofen.

Weitere Informationen finden Sei in der Liste der technischen FAQs der KfW.

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