Juli 2013
Frage:
bei meinem EnEV-Nachweis nach 18599 steht beim Nutzenergiebedarf ein Betrag drin, trotz dass keine techn. Kühlung eingegeben ist und unter Punkt 11 (arbeite mit dw2013) auf der Haken bei techn. Kühlung raus genommen wurde.
Ich konnte es mir nur so erklären, dass dies der theoretische Nutzenergiebedarf wäre. Stimmt das?
Und wie bekomme ich den Nutzenergiebedarf für die Kühlung raus? Da es doch die meisten Bauherren... irritiert.
Antwort:
in der Tabelle 14.4 wird de Kühlenergiebedarf aus 11.1 ausgewiesen. Dieser wird jedoch nicht gedeckt, da keine Klimaanlage vorgesehen ist.
Wenn Sie rechts in den Berechnungsoptionen den Haken unter Punkt 9 Klimakälte entfernen, wird die Klimakälte nach DIN 18699-7 ausgeschaltet und unter Punkt 14.4 wird kein Nutzenergiebedarf ausgewiesen.





