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Datum: 25.06.2015

Juli 2013

Frage:

Der Bauherr plant eine PV-anlage zur Eigenstromversorgung. Nach ENEV § 5 ist dies möglich.
Wo kann ich dieses einstellen?

 

Antwort:

selbstverständlich können Sie den Strom bilanzieren. Die Bilanzierung erfolgt monatlich.
Damit soll berücksichtigt  werden, dass Strom auch zu Zeiten produziert wird, während der im Gebäude kaum Strom benötigt wird.
I.d.R. können Sie daher nicht die gesamte erzeugt Strommenge zum Ansatz bringen.
Im Berechnungsverfahren nach DIN 4108 geben Sie den zu bilanzierenden Strom in der Haustechnik unter Anlagen-Aufwandszahl ein.
Hier müssen die erzeugt Strommenge angegeben werden und die Art der Verwendung.

Im Berechnungsverfahren nach DIN 18 599 bilanzieren Sie den Strom unter Punkt 14,1 Stromerzeugende Systeme

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