27.06.2013
Frage:
ich habe eine Frage zu der Berechnung zum EEWärmeG – Auszug aus der Berechnung:
Wie kommt der Nutzungsanteil aus Maßnahmen zur Einsparung von Energie (hier: 60,4%) zustande?
Antwort:
wenn Sie 15% Unterschreitung erreichen sollen und 9,1 % erreichen, dann ist das das ein Nutzungsanteil von 9,1/15 = 60,4 %





