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Datum: 25.06.2015

27.06.2013

Frage:

ich habe eine Frage zu der Berechnung zum EEWärmeG – Auszug aus der Berechnung:

Wie kommt der Nutzungsanteil aus Maßnahmen zur Einsparung von Energie (hier: 60,4%) zustande?

Antwort:

wenn Sie 15% Unterschreitung erreichen sollen und 9,1 % erreichen, dann ist das das ein Nutzungsanteil von 9,1/15 = 60,4 %

 

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