Februar 2013
Frage:
für eine Berechnung werden Fenster mit Rollladenkästen erweitert. Meine Frage betrifft nun die Berücksichtigung der Wärmebrücken des Rollladenkastens. Sind diese Wärmebrücken separat einzugeben? Muss ich die Wärmebrücken konstruieren und berechnen? Wird der Rollladenkasten für viele/alle Fenster der Tabelle "U-Werte für andere Fensterabmessungen" übernommen, wenn ich ihn dem Bauteil hinzufüge? Die Bauteildatei dazu habe ich angehängt.Vielen Dank für Ihre Bemühungen.Antwort:Rollladenkästen können in der energetischen Bilanz (Hüllflächentabelle) auf zwei Arten berücksichtigt werden:1. Als separate Fläche mit dem U-Wert des Rollladenkastens (z.B. Herstellerangabe, Näherungswert)2a. Über den Wärmebrückenzuschlag bzw. 2b. über einen linearen Wärmebrückenverlustkoeffizienten.Im ersten Fall kann man die benötigten Flächen mit den Faltmodellen einfach bestimmen und mit dem U-Wert multiplizieren. Im zweiten Fall ist a) DIN 4108-2 zu berücksichtigen (über den pauschalen WB-Zuschlag). Im Fall 2b müssen die Wärmebrückenverluste detailliert berechnet werden, lineare Wärmebrückenverlustkoeffizienten aller auftretenden Wärmebrücken * Länge der Wärmebrücken, Berechnungsoption „Wärmebrücken detailliert“.Prinzipiell geht das nur über die Hüllflächentabellen / energetischen Bilanzen. Eine Verrechnung mit dem U-Wert des Fensters ist nicht möglich. Wenn Sie den U-Wert des Fensters mit geschlossenen Abschlüssen berechnen, dann zählt das nur für den geschlossenen Rollladen, also ein Sonderfall ohne Berücksichtigung in der EnEV.