12.12.2012
Frage:
die EnEV gibt vor, dass Energieausweise anhand der Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes ausgestellt werden müssen. Für mich stellt sich dabei die Frage wie es sich mit einem Neubau verhält, der z.B. auf Grundlage der Anforderungen von EnEV 2009 geplant wurde, nach Fertigstellung gilt jedoch bereits die EnEV 2012/13. Ist der dann zu erstellende Energieausweis nach EnEV 2009 oder nach EnEV 2012/13 auszustellen? Für den EnEV-Nachweis gilt das Datum der Abgabe des Bauantrages.
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Antwort:
derzeit ist der Antrag des Bauantrags entscheidend, d.h. Sie müssen nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen EnEV rechnen.
Ich vermute, dass dies auch nach Inkrafttreten der neuen EnEV so beibehalten werden wird.





