18.11.2010
Frage:
Wird ein Seniorenwohnheim als Wohngebäude berechnet oder Nichtwohngebäude?
Antwort:
In § 2 EnEV Abs.1 werden Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen als Wohngebäude definiert.
Ein Seniorenwohnheim kann daher als Wohngebäude berechnet werden.





