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Datum: 25.06.2015

18.11.2010

Frage:
Wird ein Seniorenwohnheim als Wohngebäude berechnet oder Nichtwohngebäude?
Antwort:
In § 2 EnEV Abs.1 werden Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen als Wohngebäude definiert.
Ein Seniorenwohnheim kann daher als Wohngebäude berechnet werden.

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