7.12.2011
Frage:
Unser Büro arbeit schon seit vielen Jahren mit Dämmwerk v.a. für Berechnungen gem. DIN 4108-6 bzw. DIN V 4701-10. Eine Frage kommt immer wieder auf. Welche Heizleistung ist ungefähr für das Gebäude notwendig? Also kein Bemessungswert nach der Heizlastberechnung, sondern eine pi x Daumen Angabe. Dämmwerk gibt einen Orientierungswert für die Heizleistung an.
Meine Frage ist nun: Wie wird dieser ermittelt?
Antwort:
Die erforderliche Heizleistung wird nach der Formel
C.14 der DIN V 4108-6 berechnet.
Mit: "kein Bemessungswert"" wollten wir ausdrücken





