2.9.2011
Frage:
Folgender Fall: Sanierung eines bestehenden Einkaufszentrums, Bodenplatte des Bestandes ist Estrich ohne Dämmung. Oberseitig Fliesenbelag.
EnEV-Nachweis über Bauteilverfahren.
Jetzt soll nur der Fliesenbelag, nicht der Estrich, erneuert werden. Nach unserem Empfinden dürfte dies noch nicht dazu führen, dass die EnEV-Anforderung an den U-Wert von U=0,50 W/qmK nach ENEV2009, Anlage 3 , Tabelle 1, Zeile 5b greift. Grund Wirtschaftlichkeitsgebot.
Gibt es hierzu eine DIBT-Auslegung oder eine belegende Quelle?
Antwort:
Für die Erneuerungen von Fußbodenaufbauten gibt es folgende DIBT Auslegungen:
Staffel 12 - XII-6
Staffel 15 - XV-3





