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Datum: 25.06.2015

6.1.2012

Dialog unter Anwendern
Frage:
seien Sie gegrüßt. Ich hab folgendes Problem.
Das betrachtete Bestandsgebäude wird im Erdgeschoß und 1.Obergeschoß als Verwaltungsgebäude genutzt, somit also ein NWG. Dies habe ich als Zone 1: Einzelbüro definiert. Im ausgebauten Dachgeschoß befindet sich einen Wohnung. Dies ist Zone 2: EFH.
Kann man das so machen?
Oder sollte man es einzeln betrachten. Problematisch wäre da nur, dass das gesamte Haus von einer Zentralen Heizanlage mit Heizenergie Versorgt wird. Bei einer Einzelbetrachtung wären diese Überbemessen, oder nicht?
Ein Sache hätt ich da noch: Das Bestandsgebäude hat als Heizungsverteilung ein 3 Strangsystem, warum auch immer. Wie kann man dies erfassen? In der DIN/Programm habe ich da zu keinen Angaben gefunden.
Antwort:
gemischt genutzte Gebäude sind gem. EnEV § 22 i.d.R. als Wohngebäude und als NHW zu rechnen. Es sei denn, die technische Ausstattung beider Nutzungsarten sind gleich und die Nettogrundfläche der Wohnung ist im Vergleich zur Gesamtfläche unerheblich.
Ob dies so ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Die sogenannte "Dreistrangheizung" geben Sie als Ein- oder Zweirohrsystem ein.
Die drei Stränge berücksichtigen Sie in der Länge der Strangleitungen.
Frage:
Ich habe einen ähnlichen Fall in einem Bestandsgebäude, welches saniert wird und folgende Nutzungen bekommt:
KG: Wohnen
EG: Büro
1. OG: Büro
2. OG: Wohnen
DG: Wohnen Neu > 50² (noch nicht erstellt, Baubeginn steht noch nicht fest).

Zu erstellen wäre dann eine Berechnung als Wohngebäude (KG + 2. OG), eine Berechnung als Nichtwohngebäude (EG+1.OG) sowie eine Berechnung für Anbau > 50m², oder?
Antwort:
rein theoretisch schon, ABER:
falls Sie eine Förderung beantragen sollten Sie bei der Förderstelle anfragen, wie ein solches Vorhaben abgebildet werden kann. Manchmal erhält man überraschende Antworten. Das gleiche gilt für die Behörden bei denen ggf. der Antrag eingereicht werden soll. Nachfragen könnte den Aufwand minimieren

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