2.3.2012
Frage:
Wir berechnen gerade ein Gebäude mit 100 Wohneinheiten, in dessen Keller ein Schwimmbad mit Sauna untergebracht ist.
Wie ist das Schwimmbad im EnEV Nachweis für Wohngebäude zu berücksichtigen?
Antwort:
Die DENA interpretiert ein Wohngebäude mit Schwimmbad im Sinne des EnEV § 22 Abs 1 als gemischt genutztes Gebäude. Für das Gebäude sind also zwei EnEV Nachweise zu führen.
www.zukunft-haus.info/de/planer-handwerker/energieausweis/enev-und-energieausweis/fragen-und-antworten/berechnungsverfahren/bedarfsausweis-wg/wg-mit-schwimmbad.html





