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Datum: 16.02.2023

April 2023

Frage: ich möchte bei der energetischen Bewertung nach 18599 eine Infrarotheizung betrachten.
Leider finde ich keine Möglichkeit, dieses Heizsystem in Dämmwerk einzubinden.
Ist das nicht möglich?  
Gibt es eine andere Möglichkeit, ein solches System zu betrachten?

 

Antwort:
Strahlungsheizungen können bei NWG´s bilanziert werden, die sind dann allerdings gasbetrieben (Hell- und Dunkelstrahler).
Infrarotheizungen in Wohngebäuden müssen Sie als Stromdirektheizung bilanzieren. Uns sind auch keine
Minderungsfaktoren bei der Wärmeversorgung mit Infrarotheizungen bekannt.
Andere Stromdirektheizungen (Heizlüfter, elektrische Widerstandsheizungen) strahlen ja auch.

 

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