Frage:
Wo und wie gibt man eine Hybridheizung (Kombination aus Gas-Brennwertkessel und Wärmepumpe) in einem Nachweis nach DIN V 18599 ein?
Antwort:
In „Abschnitt 13.9 Heizungswärmepumpen“ wird zunächst die Wärmepumpe abgebildet; die Nachheizung dabei bitte auf „konventioneller Erzeuger“ einstellen:

Ein sich ergebender Nachheizbedarf Qh,f,bu wird an die konventionelle Erzeugung, Abschnitt 13.10 weiter gereicht. Hier geben Sie Ihren konventionellen Erzeuger ein, z.B.:

Und nach nochmaligem Aufruf des Menüs den zugehörigen Energieträger.
Im Abschnitt 15.3 können Sie die pauschale Erfüllungsoption der Hybridheizung für den Einsatz erneuerbarer Energien einstellen.





