2.3.2012
Frage:
ich stehe gerade vor der Aufgabe einen EnEv Nachweis für ein Nichtwohngebäude mit einer Wohnung berechnen zu müssen.
Das Gebäude unterteilt sich in ca. 300m² Büro-, Lager-, .... Nutzung und 85 m² Wohnnutzung.
Muss ich für die Wohnung einen separaten EnEv Nachweis berechnen?
Antwort:
In § 22 der EnEV wird geregelt, wie mit der Nachweisführung eines gemischt genutzten Gebäudes zu verfahren ist.
I.d.R. sind für dies ARt von Gebäuden zwei Nachweise (für den Wohn- und für den NWG -Teil) zu erstellten.
Es sei denn, es trifft die Auslegung (Link unten zu), Geringfügigkeit der Wohnnutzung bis ca. 10 % der Gesamtfläche.
Das scheint mir in Ihrem Beispiel jedoch nicht der Fall zu sein. Sie werden also nicht umhin kommen, zwei Berechnungen zu erstellen.
www.bbsr-energieeinsparung.de/cln_033/nn_1025044/EnEVPortal/DE/EnEV/Auslegungen/Auslegungen/XI27GemischteGebaeude.html
Frage:
Wenn ich zwei Nachweise zu rechnen habe, wie gebe ich dann die Anlagentechnik ein?
Vorgesehen ist eine Pelletheizung mit Solarthermie. Verteile ich die Leistung der Heizanlage entsprechend den jeweiligen Nutzflächenanteilen von Gewerbe und Wohnen?
Antwort:
die Leitungslängen des Heizsystems würde ich jeweils dem Gebäudeteil entsprechend eingeben.
Bei der Eingabe der Heizwärmeerzeuger würde ich mich an der Aufteilung der Gebäudeanteile orientieren, die Nennleistung der einzelnen Erzeuger jedoch großzügig bemessen. Bei dieser Form der "Überbemessung" sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Belastungsgrade (Heizkesselbelastung im Prüfstand, Lastbereich Teillast) in der Summe kleiner sind als 1.





