20.3.2012
Frage:
Ich versuche gerade meine Berechnung mit BHKW in die DENA Druckapplikation zu übergeben um eine Energieausweis zu drucken. Die Werte für das BHKW werden jedoch nicht übernommen.
Was muss ich berücksichtigen?
Antwort:
Bitte beachten Sie den Hinweis 668 und 674 aus dem Programm (siehe unten) zur Bilanzierung von BHKW im EAW.
Sie können das BHKW bedingt durch die unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden
(EnEV monatlich EEWärmeG jährlich) lediglich über den Primärenergiefaktor berücksichtigen, den Sie manuell ein eingeben müssen.
Die DIN V 18599 sieht diesbezüglich einen Primärenergiebedarf von 0,7 vor.
Wenn ich diesen Wert unter Heizwärmeerzeuger (Nah- und Fernwärme) in Ihr Projekt eingeben, wird das BHKW berücksichtigt und die Werte können in den DENA Ausweis übernommen werden.
Hinweis 668
KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung im BHKW = Blockheizkraftwerk) können nicht im EAW nach EnEV ´09 berücksichtigt werden, das Formular enthält dafür kein Parameterfeld.
Das Verfahren zur Bilanzierung von KWK-Anlagen ist eine Jahresbilanz, die Abwärmenutzung kann derzeit nicht auf Prozessbereiche und Bilanzmonate aufgeteilt werden.
Streitpunkt außerdem:
Der produzierte Strom verlässt zu einem wesentlichen Teil die Bilanzierungsgrenzen.
Hinweis 674
Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis soll mit einem modifizierten Primärenergiefaktor für Nah- / Fernwärme gerechnet werden, was eine volle Berücksichtigung des produzierten Stroms ermöglicht.
Hinweis Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (EnEV´09, §5):
Örtlich erzeugter Strom kann nach den Maßgaben des §5 im End- und Primärenergiebedarf des Gebäudes berücksichtigt werden.
Eine Berücksichtigung bei den "Erneuerbaren Energien" (EEWärmeG 2008) ist derzeit nicht vorgesehen / nur manuell möglich.
Antwort:
danke für die Rückmeldung.
Sie sagen das BHKW muss für das EEWärmeG manuell eingetragen werden. Ich denke Sie meinen die Stelle, wo für KWK der Prozentsatz manuell festgelegt werden kann.
Ist den Überhaupt das BHKW für das EEWärmeG anrechenbar. Es wird weder über eine regenerative Quelle gespeist, noch kann eine Stromgutschrift erfolgen, da diese auch nicht aus einer regenerativen Quelle kommt bzw. der Strom nicht selbst genutzt wird, sondern üblicherweise eingespeist wird.
Den Nachweis nach Anhang III der Richtlinie 2004/8/EG kann ich nicht führen und habe ihn auch bei den BHKW Herstellern nicht gesehen.
Um den Bogen zu schließen, wäre dann abschließend zu klären, wieviel Prozent regenerativ für das EEWärmeG anzusetzen ist.





