17.08.2017
Frage:
Ich muss für die Berechnung nach DIN 18599 eine Anlage mit mehreren Wärmeerzeugern eingeben.
Der TGA-Planer hat folgende Angaben gemacht:
Gas-Brennwertkessel mit ca. 160 kW
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit ca. 60 kW
PV mit ca. 20 kW
Heizenergieversorgung: 70% Brennwertkessel / 30% Wärmepumpe
Warmwasserversorgung: 80% Brennwertkessel / 20% Wärmepumpe
Die Wärmepumpe soll mit ca. 30% durch die PV-Anlage versorgt werden
Pufferspeicher für Warmwasser und Fußbodenheizung
Ich bin mit der Eingabe von so einer Anlage überfordert. Können Sie mir beschreiben, wie ich vorgehen muss?
Antwort:
diese Frage hören wir sehr oft, aber: Die Leistungsaufteilung zwischen konventionellem Kessel und Wärmepumpe schätzt der Haustechniker vielleicht so ein, er kann es aber niemals so einrichten. Selbst wenn er die Wärmepumpe nach dem Erreichen ihres %-Anteils manuell abschalten würde, könnte er den Zeitpunkt dafür nicht bestimmen, denn das Wetter ist nicht kalkulierbar.
Richtiger Ansatz: Die Wärmepumpe geht vorne weg, der konventionelle Kessel greift ein, wenn die Leistungs- oder Temperaturgrenze der Wärmepumpe erreicht ist. Die Leistung der Wärmepumpe kann über die Parameter Nennleistung, COP´s, tägliche Laufzeit sowie durch die Einsatzgrenzen eingestellt werden. Genau so ist die Berechnungslogik aufgebaut.
Es gibt Spezialisten, die unterschiedliche Heizbereiche bilden, um den %-Vorgaben des Haustechnikers zu genügen. Wie oben beschrieben, ist das aber nicht sinnvoll.
PV-Strom kann man gegen den örtlichen Strombedarf aufrechnen, siehe Abschnitt 14.1, Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Genaue Regeln für die zeitliche Aufrechnung fehlen allerdings noch immer.





