18.03.2016
Frage:
Was mich etwas beunruhigt ist die Sache mit dem Gleichwertigkeitsnachweis der Wärmebrücken beim BAFA-Verwendungsnachweis:
Würde das als Planungsaufgabe sehen und nicht als zu erbringende Leistung in der BAFA-Beratung. Haben Sie da eine Rückmeldung vom BAFA, ob bei Ansatz von 0,05 oder besser der Gleichwertigkeitsnachweis schon bei der Beratung zu erbringen ist? Wenn ja, wie würden Sie das in dem Bericht mit Dämmwerk umsetzen?
Antwort:
was den Gleichwertigkeitsnachweis angeht, da sehe ich erst mal schwarz für eine "besondere Planungsleistung". Die BAFA bezieht sich neuerdings nur noch auf die KfW-Programme. Und wenn Sie KfW rechnen und ab dem 1.4.2016 nur EH 55 oder EH 40 zur Auswahl haben, werden Sie mit dem Wärmebrückenzuschlag 0.10 W/(m²K) kaum hinkommen oder der anderweitige Aufwand wird extrem (unwirtschaftlich). Man zwingt Sie also quasi zum
Gleichwertigkeitsnachweis und der ist, da haben Sie recht, nicht von Pappe.
Ihr DÄMMWERK-support





