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Datum: 25.06.2015

29.3.2012

Frage:
Ich möchte einen EnEV Nachweis für ein Strahlentherapiezentrum berechnen. Nun habe ich zwei Fragen:
1. Die Innenwände des Strahlentherapieraums, die an andere Zonen grenzen sind mit 1,35 m aus Stahlbeton sehr dick. Müssen diese Wände als Zonentrennwände in die Berechnung aufgenommen werden, oder darf man in den Faltmodellen die Wände als nicht berücksichtigte Fläche einstellen?
2. Die Zonenrandbedingungen für den Strahlentheraphieraum lassen sich nur sehr schlecht einer Zone aus DIN V 18599-10 zuordnen (sehr hohe interne Lasten und hohe Luftwechsel. Ist es in Dämmwerk möglich die Randbedingungen selbst zu definieren und wenn ja, wie funktioniert das?
Antwort:
ich nehme an, dass der Temperaturunterschied zwischen der Strahlentherapie und den umliegenden Räumen kleiner 4 Kelvin ist. Daher würde ich die Wände unberücksichtigt lassen.
Die Konditionierung der Zonen in Bezug auf die Lüftungsanlage können Sie in den Parametertabellen modifizieren. Wenn Sie im Punkt 1.0 Geplante Gebäudeberechnung eine magentafarbene Zahl der zu modifizierenden Zone anwählen, gelangen Sie in die Parametertabelle. Dort können Sie die Betriebstunden der RLT Anlage und den Mindestvolumenstrom Ihren Gegebenheiten anpassen.

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