Oktober 2015
Frage:
Im 18599-10 Profil Tiefgarage ist eine keine Heizungssolltemperatur definiert. Im Dämmwerk-Profil, hat die Zone 132 Parkhäuser privat eine definierte Heizungs-Soll-Temperatur und wird damit zunächst als beheizte Zone angesetzt. Kann man, um eine unbeheizte Tiefgarage zu berücksichtigen, die Heizungsanforderung einfach löschen und wird es dann überall als unbeheizte Zone berücksichtigt (weiterer Verlauf Berechnung) oder gibt es die Möglichkeit auch eine Zone „Parkhaus unbeheizt“ mit entspr. Vordefinition gemäß DIN-Anforderungsprofil anzubieten?
Antwort:
Die Zonenrandbedingungen und darin die Raum-Solltemperatur für die Heizung von Parkhäusern ist aus DIN V 18599-10, Tab. 5 übernommen.
Die täglichen Betriebsstunden sind in selbiger Tabelle allerdings = 0 gesetzt.
Aus unserer Sicht ist ein Parkhaus nur dann eine konditionierte Zone, wenn geheizt oder gekühlt wird, Beleuchtung und Lüftung alleine reicht nicht aus, jedenfalls nicht für den EnEV-Nachweis. Die Widersprüche in der Definition der Zonenrandbedingungen können wir nicht klären. Meines Wissens wurde auch keine Korrektur vorgenommen.
Wenn Sie eine unbeheizte Zone in die Bilanz aufnehmen möchten, dann müssen Sie diese Zone als unbeheizt definieren, sämtliche Hüllflächen, Lüftungsverluste, solare und interne Gewinne (interne Gewinne in den Zonenrandbedingungen für Parkhäuser = 0 gesetzt) erfassen und die trennenden Hüllflächen zu dieser Zone als HT,iz definieren. Damit wird dann eine monatliche Temperatur und daraus die Wärmeverluste der beheizten Bereiche berechnet. Das wird praktisch nie gemacht, die Berechnungsroutinen sind deshalb auch nicht überprüft.
Besser wäre es, Sie verzichten auf das Parkhaus und rechnen die Hüllflächen zum Parkhaus als "gegen unbeheizt".





