Juli 2015
Frage:
ich berechne gerade eine Halle mit teilweise innenliegenden Bürogebäude. Die Halle hat eine Temperatur von ca. 17°C und das Büro wird auf ca. 20 °C beheizt. Im Wärmeschutznachweis betrachte ich auch die Bauteile zwischen den beiden Zonen. Es handelt sich aber faktisch um Innenbauteile.
Bei der Berechnung des KfW- Programms 276, 277, 278 für energieeffizientes Bauen.... muss ich einen mittleren U- Wert der Außenbauteile einhalten (z.B. 0,26 W/m²K bei EH 70). Meiner Meinung
nach zählt eine Wand zu niedrig beheizten Räumen nicht als Außenwand.
Mit der KfW- Bank habe ich telefoniert. Die sagen, ich muss es logisch finden und auch begründen ob es für mich eine Innenwand oder Außenwand ist (eine konkrete Aussage bekommt man leider nicht). Wie beschrieben ist es für mich auf jeden Fall eine Innenwand. Ist das in Ihrem Programm berücksichtigt bzw. kann ich das irgendwo einstellen, dass diese Wände beim Nachweis für das KfW- Programm nicht erfasst werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Antwort:
in diesem Fall sollten Sie keinen Wärmetransfer zwischen Zonen berechnen. Bis zu 4°K Temperaturunterschied muss man das nicht tun, siehe DIN V 18599. Die trennenden Bauteile tauchen dann in der Hüllflächentabelle nicht auf, eine Diskussion über ihre Funktion erübrigt sich.
Ihr DÄMMWERK-Support