juni 2015
Frage: Die Daten zum EEWärmeG kann ich nicht nachvollziehen. Wärme- und Kälteenergiebedarf ist die Summe aus der benötigten Wärmemenge und Kältemenge (Nutzenergie) plus Übergabe, Verteilung und Speicherung. Der thermische Aufwand für die Erzeugung ist also nicht dabei?! Mit welchen Daten aus Heizung, WW und Kälte ergibt sich der Wärme- und Kälteenergiebedarf in Punkt 17? In Punkt 17 wird die Energiequelle "Umweltenergie [Kälte-1]" bilanziert, obwohl hier Strom für die Erzeugung und keine Umweltenergie eingesetzt wird. Im EEWärmeG konnte ich dazu keine Übereinstimmung finden. In Punkt 17 "Umweltenergie [Kälte-1" ist ein Energieeintrag angegeben, der dem doppelten Wert von Q_c,outg hat?? Antwort: Was die Bilanzierung von Kälteenergie für das EEWärmeG angeht ist die VO nicht eindeutig, kann so oder so interpretiert werden. Um keinem vorzugreifen, überlasen wir die Entscheidung dem Anwender. Sie können die Umweltenergie aus Kälte-1 im örtlichen Dialog abschalten. Es gibt dazu die Erläuterung Hinweis 676 Der Energieertrag von Prozessen mit Nutzung von Umweltenergie (Wärmepumpen und Kältegewinnung) darf nicht berücksichtigt werden, wenn a) die Anforderungen an die eingesetzten Geräte nach Anhang III des EEwärmeG nicht eingehalten werden oder wenn b) Kälte nicht nach Anhang IV des EEWärmeG nutzbar gemacht wird. Ich meine, dass Kälte nur angesetzt werden sollte, wenn Kälte aus dem Erdreich genutzt wird, würde das selbst also abschalten. Wenns bilanziert wird, wird der Nutzkältebedarf bilanziert, nicht der erneuerbare Anteil. Deswegen auch der geforderte Nutzungsanteil von 50% (nicht 15%). Ihr DÄMMWERK-Support





