April 2015
Frage: in unserem Büro hat sich die Problematik ergeben, dass nach Erstellung eines Nachweises nach EnEV2014 der Bauherr eine Alternativberechnung angefordert hat. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Die Berechnung erfolgte gemäß DIN 4108-6, die Haustechnischen Anlagen haben wir gemäß 4701-10 berechnet In der ursprünglichen Planung ist ein Brennwertkessel mit Solarkollektoren für WW angesetzt worden. Jetzt möchte der Bauherr in der Alternativberechnung die Solarkollektoren gegen eine Photovoltaikanlage tauschen und hiermit die Hilfsenergie sowie prozentual die Warmwassererzeugung bzw. Heizung unterstützen. Der erzeugte Strom soll nicht ins Netz gespeist werden. Die Einhaltung des EEWärmeG soll durch die 15%-Unterschreitung gewährleistet werden. Nun war der Bauherr auf einem Seminar und dort hat man ihm diese Variante „schmackhaft“ gemacht. Soweit kein Problem, alles entsprechend abzuändern, dass alle Werte eingehalten werden. Jetzt fragt der Bauherr jedoch, warum die Primärenergiefaktoren im Berechnungsblatt mit 2,4 angegeben sind und nicht gemäß EnEV auf 2,8 geändert wurden. Wir haben nun versucht über die manuelle Eingabe die Primärenergiefaktoren fp auf 2,8 zu ändern. Bei der Berechnung der Hilfsenergie erscheint jedoch immer noch der Wert 2,4. Als Anlage erhalten Sie eine pdf-Datei in der der Bauherr die zu ändernden Primärenergiefaktoren markiert hat. Der Bauherr bezieht sich hier zwar in einem Teil auf den Punkt 2.1.1 der Anlage 1 der EnEV 2014 und somit auf die Berechnung nach DIN V 18599, dieser Punkt gilt aber gemäß Punkt 2.1.2, Satz 2 auch für die Berechnung nach DIN V 4801-6 und DIN V 4701-10. Bitte teilen Sie uns mit, wie diese Faktoren geändert werden können bzw. dürfen. Antwort: für den verrechneten Strom, der im Gebäude bleibt, ist der Faktor fp = 2,4 richtig. In der Bilanz nach DIN V 18599 darf man den darüber hinaus ins Netz eingespeisten Strom aus einem BHKW verrechnen und dann mit einem fp-Faktor von 2,8. Die Bilanzierungsmethode nach DIN V 4108-6 7 DIN V4701-10 ist halt schon älter, PV-Strom war noch nicht aktuell. Auch im EEWärmeG ist PV-Strom kein Thema und hier vermutlich absichtlich: Man fördert die PV-Anlagen schon anderweitig und außerdem heißt das ja Enerneuerbare-Energien-Wärmegesetz, da geht es also um Wärme für Heizung und Warmwasser. Natürlich kann man darüber streiten, z.B. wenn man PV-Strom für eine Wärmepumpe einsetzt oder - effektiver - zur Gebäudekühlung. Da steht aber nichts geschrieben, da müssten Sie eine eigene manuelle Festlegung treffen und vertreten. Ihr DÄMMWERK-Support





