April 2015
Frage: Ich habe eine kurze Frage. Inwieweit ist die Aussage im Wärmeschutz über die Kollektorgröße der Solaranlage bindend, weil uns aufgefallen ist, dass die Installateure / TGA immer Solaranlagen für die Bauvorhaben anbieten, die nur 60-80% dieser Fläche haben. Beispiel (6 WE) aus der Haustechnik: 70) thermische Solaranlage, Speicher und Verteilung außen, Zirkulation, Kollektorflächen und Deckungsanteile nach DIN V 4701-10, Tab. C.1-4a, Hilfsenergiebedarf qTW,g,HE nach Tab. C.1-4e [solar], Ac = 14,0 m² Antwort: ich nehme mal an, dass die Installateure kleinere Anlagen anbieten, weil sonst die Kosten nicht mehr zu vermitteln bzw. zu rechnen wären. Die Anlagen sind einfach zu teuer, vermutlich auch weil man von Fördergeldern weiß. Die Tabellenwerte aus der DIN V 4701-10 sind Standards und die dort angegebenen Kollektorgrößen sicher angemessen. Sie können aber davon abweichen indem Sie eine detaillierte Berechnung des solaren Deckungsanteils durchführen (Berechnungsoption). Ihr DÄMMWERK-Support





