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Datum: 25.06.2015

April 2014

Frage: bei der Sanierung von mehreren Mehrfamilienhäusern auf KfW100 habe ich bei Dämmwerk das gesamte Gebäude ermittelt und entsprechend eine Referenzberechnung für EnEV 2014 erstellt. Leider hat sich herausgestellt, dass die Referenzberechnung auch den elektronischen Durchlauferhitzer übernimmt. Die Berechnungsregel für das Referenzgebäude bei elektrischer Warmwasserbereitung gemäß Anlage 1, Nummer 1.1, Absatz 2, Satz 1 und 2 der EnEV ist seit dem 01.03.2011 für KfW-Effizienzhäuser nicht mehr anzuwenden. Bis zum 01.03.2011 war deren Anwendung nur bei ausschließlich elektrischer Warmwasserbereitung zulässig. Somit muss beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses auch für Gebäude mit elektrischer Warmwasserbereitung die Referenzgebäudeausführung gemäß Anlage 1, Tabelle 1, Zeile 6 berechnet werden. Aus diesem Grund bin ich sehr erstaunt, dass Dämmwerk diese Berechnung für das Referenzgebäude noch automatisch übernimmt, obwohl sie gar nicht mehr zugelassen ist. Des Weiteren finde ich keine Möglichkeit die Berechnung anzupassen, ohne manuell den Deckungsanteil der Solaranlage etc. anzupassen. Können Sie mir sagen, wie ich die richtige Referenzwertberechnung für die Gebäude bekomme und warum der elektronische Durchlauferhitzer automatisch übernommen wird? Antwort: die Referenzberechnung ist eine EnEV-Referenzberechnung. Es laufen derzeit Bemühungen, die KfW zurück auf den Boden der EnEV zu holen. Wir stellen jedenfalls noch keine separate KfW-Referenz zur Verfügung. Es gibt aber eine Programmroutine "FAQ-Liste generieren" im Anschnitt zu den KfW-Förderprogrammen. Inhaltlich ist ein zentrales System in einem so großen Wohngebäude, wie Ihrem auch nicht sinnvoll. Das müsste mit Zirkulation ausgeführt werden und würde daher sehr hohe Leistungsverluste verursachen. Ihr DÄMMWERK-Support

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