Februar 2015
Frage:
wenn ich Sie richtig verstehe, kann in den Berechnungen über die Sole-Wasser-Wärmepumpe lediglich aktiv gekühlt werden. Warum kann in Dämmwerk unter 8.8 Wohnungskühlung (siehe Anhang) kein EER und PLV für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe sondern lediglich für eine Außenluft-Wasser- oder Abluft-Zuluft-WP ausgewählt werden? Wie in der Systemübersicht für aktive Kühlung auch vorgesehen und in Tabelle 31 der DIN V 18599-6 auch angegeben.
Dann macht es meiner Meinung nach keinen Sinn, wenn ich in Dämmwerk unter Wohnungskühlung (siehe Anhang) eine Sole-Wasser-Wärmepumpe auswählen kann, mit dieser im weiteren Verlauf jedoch nicht weiter rechnen kann.
Ohne die genauen Berechnungsformeln einzusehen steht in DIN V 18599-6:
„Eine aktive Kühlung mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe ist standardmäßig nicht bilanzierbar“ (siehe Anhang).
Nach Ihren Erläuterungen verstehe ich, dass eine passive Kühlung über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe nicht rechenbar ist. Wenn eine aktive Kühlung über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe jedoch auch nicht bilanzierbar ist, was soll man dann mit dieser anstellen?
Antwort:
da haben Sie irgendwie recht, das ist nicht logisch. Die (passive) Kühlung mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe wird bis zum Wert "f,c,limit,g" (Ankühlfaktor für teilweise Kühlung) mitgenommen, den Nutzkältebedarf kann man berechnen und dann geht es aber nicht weiter. Um den Endenergiebedarf "Qrf,f" zu berechnen, braucht man einen EER- und einen PLV-Wert, der nicht vorhanden ist. Sie könnten hier manuelle Werte eingeben, z.B. nach Herstellerangabe. Das ist aber vermutlich nicht so gedacht.
Ich habe mir die Animation von dimplex zum Thema im internet angesehen.
http://www.dimplex.de/animationen/waermepumpe-passiv.php
Das ist dann aber so, dass der Kältetauscher ein eigenes Gerät sein muss. Um die Kälte zu fördern und zu verteilen brauchen Sie zwei Umwälzpumpen. Wenn Sie den Strombedarf der Pumpen im Abschnitt 5.8.2 (Übergabeverluste) berücksichtigen, müsste das doch eigentlich ziemlich genau hinkommen.
Ihr DÄMMWERK-Support





