Dezember 2014
Frage:
wir haben ein großes Wohngebäude, welches zu etwa 2/3 der NGF mit einer Zu- und Abluftanlage und zu etwa 1/3 mit einer Abluftanlage ausgestattet ist. Gleichzeit werden die Haupträume der Wohnungen mittels einer Kühldecke gekühlt.
Wenn man das Gesamtgebäude nach DIN V 18599/2011 berechnen will.....wie kann man dann diese prozentuale Verteilung der Lüftungsausrüstung berücksichtigen?
Unsere erste Idee war, zwei Zonen anzulegen, trotz des Einzonenmodells für Wohngebäude. Dies würde unserer Meinung nach innerhalb der Berechnung auch funktionieren, nur leider kommt es dann bei der WLA mit Kühlung zu Problemen.
Wie kann ich das Problem lösen?
Antwort:
wir haben das Problem teilbelüftetes Wohngebäude / Seniorenheim erst kürzlich zusammen mit Herrn Prof. Hartmann (ITG Dresden, zuständig für die WLA´s) diskutiert. Nach konträrer Diskussion wurde eine Möglichkeit geschaffen, den Energiebedarf aus zwei unterschiedlichen Berechnungen (eine mit, eine ohne WLA) für den Nachweis zu mischen. Vielleicht führt das auch in Ihrem Fall zu einem befriedigenden Ergebnis. Sie finden die Option im Abschnitt 14.2..
Alle praktisch auftretenden Fälle wird man nicht lösen können. Notfalls müssen Sie für den EnEV-Nachweis bzw. für den Energieausweis vereinfachen.
Ihr DÄMMWERK-Support





