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Datum: 25.06.2015

November 2014

Frage:

bitte gehen Sie noch kurz auf das Problem Heizwärmebedarf in der Erstellung der

Heizsysteme unter 13.2 ein: Bei der Erstellung des Gebäudes passen die Zahlen mit den Werten aus Abs.7 nicht zusammen.

 

Antwort:

das steht ja dabei, im Abschnitt 13 kommt zu dem Heizzwärmebedarf aus Abs.7 der Wärmebedarf für die eingesetzten Luftheizer aus Abs.9., RLT-Systeme dazu (*-Werte). Wenn Sie in RLT-Anlagen Luftheizer (LH) einsetzen, werden die Lüftungswärmeverluste (-> Heizwärmebedarf) mit der Zulufttemperatur nach dem LH berechnet, also gemindert. Die dazu nötige Heizenergie wird an den Abs. 13 übergeben und dort zusammen mit dem
übrigen Wärmebedarf bedient.

Man sollte im Übrigen immer mit 18°C Zulufttemperatur rechnen, wenn auch ein Luftkühler eingesetzt wird. Denn es gibt Monate, in denen die Zuluft manchmal erwärmt, manchmal gekühlt wird. Und die Zulufttemperatur gilt für beide Prozesse.

Alles was über die 18°C Zulufttemperatur hinaus geht, ist eine Warmluftheizung dann mit dem gesamten Raumluftvolumen.
Ihr DÄMMWERK-Support

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