14.1.2013
Frage:
wenn man beim Schallschutz die 2dB Korrektur nach Abschnitt 4.1.1, DIN 4109 Bbl. 1 wählt, ist diese mit -2 dB voreingestellt – warum?
meine Frage nach dem „Warum“ bezieht sich auf den Normtrittschallpegel (Abschnitt 4.1.1, DIN 4109 Bbl. 1), bei dem „-2“ voreingestellt ist. Entsprechend Ihrer Antwort, ist das dann ja ein Fehler im Programm. Ist es möglich diese Voreinstellung zu korrigieren?
Antwort:
es wäre schön, wenn Sie uns jeweils die Berechnungsdateien mitschicken, das erspart uns viel Zeit.
Vorhaltemaße (Sicherheitsmaße) sind relativ zur Bezugsgröße zu sehen. Der Normtrittschallpegel muss z.B. möglichst klein sein, das ist der im schutzbedürftigen Raum ankommende Schallpegel. Ein Vorhaltemaß wäre also positiv, wenn es auf der Seite des nachgewiesenen Wertes steht (Wert könnte auch 2 dB höher sein), negativ wenn es auf der Seite der Anforderung steht (2 dB höhere Anforderung).
Beim Luftschalldämm-Maß ist es genau umgekehrt, da hier die schalldämmende Wirkung des trennenden Bauteils beurteilt wird.
Rückfrage:
Ich habe schon verstanden, dass +2 der richtige Wert an dieser Stelle ist und diesen auch entsprechend geändert, da in Ihrem Programm -2 voreingestellt ist!
Meine Frage war nur, warum -2 voreingestellt ist, wenn +2 der richtige Wert ist. Hier lauert m.E. eine Fehlerquelle, die durch eine richtige Voreinstellung ihrerseits beseitigt werden könnte.
Antwort:
ich weiß immer noch nicht wirklich, was sie meinen. Normalerweise sieht das so aus:
Nachweis
vorh R´w,R = 60 dB ³ 54 dB = erf R´w Konstruktion erfüllt DIN 4109.
vorh L´n,w,R = 52 +2 = 54 dB > 53 = erf L´n,w nicht ausreichend.
2 dB Korrektur / Vorhaltemaß nach Abschnitt 4.1.1, DIN 4109 Bbl.1
Das heißt also, der vorhandene Norm-Trittschallpegel wird um 2 dB erhöht, ein schritt auf die sichere Seite. Wenn da bei Ihnen etwas anderes steht, dann klicken Sie den Wert einfach an und ändern ihn.





