August 2014
Frage:
bei Heizsystemen ist es ja möglich eine "Teilversorgung" durch den gewählten Heizwärmeerzeuger vorzusehen.
Analog könnte man dies doch auch für Klimakältesysteme vorsehen, obgleich es sich bei Wohngebäuden um Einzonenmodelle handelt.
Ist es möglich, Dämmwerk um diese Auswahlmöglichkeit zu erweitern?
Antwort:
ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie zwei Berechnungen machen, eine für den klimatisierten Gebäudeteil, eine für den Rest, zwei Energieausweise. Das wäre am ehesten im Sinn der EnEV.
Wir haben kürzlich erst über ein ähnliches Problem mit einem teilbelüfteten Wohngebäude diskutiert. Sicher kann man teilbelüftete bzw.teilklimatisierte Gebäude mehrzonig aufbauen, also mit mehreren Zonen "Wohnnutzung". Das ist aber nicht EnEV-konform und es ist auch nicht endgültig geklärt, ob das in jeder Konsequenz fehlerfrei funktioniert. Eine partielle Belüftung geht jedenfalls nicht, weil die RLT-Systeme die Zulufttemperatur und damit den Heizwärmebedarf beeinflussen.
Über eine teilweise Bedienung des Kältebedarfs könnte man nachdenken. Es ist bereits so, dass eine nur teilweise Kühlung stattfindet, wenn Sie nur den RLT-Kältebedarf bedienen und zusätzlichen Kältebedarf (Raumkühlung) außer acht lassen.
Ihr DÄMMWERK-Support





