August 2014
Frage:
wenn ich unter Punkt 17.0 EEWärmeG unter "Nachweis für" auswähle, dass Kälte-2 nicht berücksichtigt wird, so wird der entsprechende Betrag auch von dem Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gesamtgebäudes abgezogen. Dies ist ziemlich verwirrend, da aufgrund der Funktion "nicht berücksichtigen" suggeriert wird, dass lediglich dies Quelle
erneuerbarer Energien nicht für die Anrechnung eines Deckungsanteils herangezogen wird.
Des Weiteren möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Wärme- und
Kälteenergiebedarf von 200.604 kWh/Jahr falsch berechnet ist (vgl. DIN V 18599 Beiblatt 2). Hier müssen lediglich die Erzeugernutzwärme bzw. Erzeugernutzkälteabgabe aufaddiert werden (immer index "outg"). Dies würde in meinem Fall bedeuten, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf 4.712 kWh (Klima RLT) + 502 kWh (Raumklimasystem) + 195.811 kWh
(Heizung) = 201.025 kWh berücksichtigt werden müsste.
Antwort:
das kann ich jetzt nicht bestätigen. Wenn Sie über "Nachweis EE-WärmeG - nicht berücksichtigen - anrechenbare Umweltenergie im Detail - Kälte-2" gehen, bleibt der Energiebedarf der Kühlung nur (!) beim EEWärmeG unberücksichtigt.
Die Diskussion um die "Erzeugernutzkälteabgabe" haben wir an anderer Stelle bereits geführt (siehe support-report). Man kann das so oder so sehen und auch rechnen. Beachten Sie dazu bitte die Einstellung "Energiebedarf aus Erzeugernutzwärme- / nutzkältebedarf" im
vorgenannten Auswahlmenü.
Ihr DÄMMWERK-Support





