07.08.2014
Frage:
ich erstelle gerade das erste Mal einen Energieausweis nach ENEV 2014 mit Dämmwerk 2014 und der Druckapplikation.
Beim bisherigen Energieausweis nach ENEV 2009 wurden die Werte für die Ersatzmaßnahmen auf Seite 2 des Ausweises immer manuell eingegeben, dieses passiert jetzt automatisch, jedoch kann ich die Werte nicht ganz nachvollziehen.
Anbei übersende ich Ihnen einen Vorabzug des Energieausweises sowie einen Programmausdruck?
Wie kommen die um 5% verschärften Anforderungswerte zu Stande? Ist das der Anteil den ich sozusagen nur an Ersatzmaßnahmen benötige?
Antwort:
das ist ein leidiges Thema. Wir haben uns zunächst geweigert, die unverständlichen Angaben zu den Ersatzmaßnahmen überhaupt zu bedienen. Nach einigen Diskussionen mit dem BBSR und dem BMWI (Urheber dieser speziellen Regelung) ist wie folgt vorzugehen:
Der Haken im §7-Abschnitt wird gesetzt, wenn die 15% Unterschreitung der EnEV-Anforderugswerte erfüllt wird, dann kein Eintrag im Abschnitt zu §8.
Der Haken im §8-Abschnitt wird gesetzt, wenn durch Einsparung von Energie ein restlicher Deckungsanteil (Einsatz erneuerbarer Energien reicht nicht aus) beglichen werden kann. Die Berechnung des restlichen Deckungsanteils ist eine Geschichte für sich:
In Ihrem Fall ergibt sich aus dem Einsatz von Biomasse und Abwärme ein Nutzungsanteil von etwa 67 %. Daraus wird die notwendige Unterschreitung der EnEV-Anforderungen bei der thermischen Hülle mit 15% *(100 - 67%) = 5% bestimmt und daraus die "verschärften Anforderungswerte" berechnet.





