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Datum: 25.06.2015

06.08.2014

Frage:

es geht nicht um die Frage der Möglichkeit, sondern darum ob die
NEUREGELUNG der EnEV 2013 = Umax-Nachweis = Reduktion der BP. Dabei ist
Fx 0,5 nicht mehr Option, sondern für den Umax-Nachweis vorgegebenes
Verfahren. Es wäre sinnvoll, dass dies im Programm zumindest kenntlich
gemacht wird (in der Anmerkung bei der Auswahl unter
„Transferkoeffizienten“ steht immer noch „kann“). Selbst wenn es in
Dämmwerk bei der Nachweisführung nicht automatisch hinterlegt werden
kann/soll, wäre die Platzierung der Option unter Punkt 2.3 z. B. im Menu
„U-Grenzwerte nachweisen“ -> gemäß EnEV 2013 aus meiner Sicht etwas
naheliegender und da z. B. als weitere Option: „gemäß EnEV 2013,
Berücksichtigung Bodenplatte Randbereich 5m und Fx 0,5“.
Sollte die Auswahl weiterhin unter 2.0 hinterlegt bleiben, wäre der
Hinweis gut, dass man zuvor die entspr. Fläche mit Anmerkung 18 dafür zu
definieren hat, sonst funktioniert die Auswahl nicht und man weiß nicht
automatisch, dass nur die Kombination in richtiger Reihenfolge (erst
Anmerkung 18 und dann Auswahl unter „Transferkoeeffizienten“ ->
Umax-Reduktion) funktioniert.
Ist eine Möglichkeit vorhanden/geplant, ähnlich wie bei der Generierung
der Leitungslängen, in Dämmwerk eine Berechnung des Randbereichs anhand
der Faltfläche (halb)automatisch vornehmen zu können? Bzw. einen Button
zu haben „Prüfung Reduktion Bodenplatte -> Randbereich 5 m o. ä.“
Bei größeren Gebäuden ist die Bodenplatte i. d. R. aufgeteilt in mehrere
FG-Flächen unterschiedlicher Zonen, dann müssen alle FG-Flächen einzeln
definiert (Anmerkung 18) und die Abzugsfläche (von Hand zu rechnen) und
der Rand-U-Wert zugewiesen werden. Ich sehe natürlich die Schwierigkeit
der Automation, weil der Randbereich bei jeder Einzelgrundfläche (FG)
einen unterschiedlichen Anteil ausmacht.


Antwort:

Die 5m-Regel macht keinen Sinn, wenn das Gebäude nicht wesentlich
breiter als 10 m ist oder wenn die Bodenplatte durchgehend gedämmt wird.
Erst wenn man einen Randbereich dämmt und dann den Fx-Wert mit
Randdämmung verwendet, wird die Randfläche benötigt. Dann brauchen wir
aber auch einen zusätzliche U-Wert für den Randsstreifen. Das ist dann
nicht der U-Wert aus der Hüllflächentabelle. In der Hüllflächentabelle
ist der U-Wert des inneren, ungedämmten Teils der Bodenplatte anzugeben.
Diese spezielle Größe muss also bei der Hüllfläche selbst und zusätzlich
definiert werden.
Die automatische Ableitung der Rand- / Kernflächen aus den Faltmodellen
halte ich für nicht praktikabel, denn die Geometrien müssen keine
Rechtecke sein und häufig werden verschiedene Zonen mit eigenen
Bodenplatten aneinander gesetzt. Das sagen Sie ja auch. Sicher kann man
dafür eine geometrische Hilfestellung basteln. Die wird aber so viel
zusätzlichen Eingabeaufwand verursachen, dass das kaum jemand anwenden
wird. Es erscheint mir wesentlich einfacher, über die Größe des
Randbereichs nachzudenken, wenn man eine Randdämmung vorsieht.

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