Juli 2014
Frage:
wie schon erwähnt wird beim Nachweis nach EnEV 2009 beim Einlesen des
Referenzgebäudes nach der Anzahl der Wohneinheiten gefragt (da in Abhängigkeit davon die Aufstellung des Heizkessels laut Referenzbedingungen gewählt wird).
Ist dies bei der EnEV 2014 nicht mehr erforderlich (beim Nachweis nach EnEV 2014 keine Abfrage nach der Anzahl der Wohneinheiten)?
Antwort:
da hat sich eine Änderung ergeben, weil in EnEV 2009 die Außenaufstellung des Heizwärmeerzeugers im Referenzgebäude an die Anzahl der Wohneinheiten geknüpft war. Nach EnEV ist das AN-bezogen geregelt, Außenaufstellung bei AN > 500 m². Die Anzahl der Wohneinheiten wird nach der Formel "AN / 80" automatisch vorbelegt und kann örtlich (z.B.
Abschätzung des Solarertrags) editiert werden.
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