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Datum: 25.06.2015

Juli 2014

Frage:

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Jedoch ist Ihre Antwort im konkreten Fall nicht besonders hilfreich, denn es soll ja nur 1 Nachweis erstellt werden.

Nach EnEV können Wohnnutzungen bis zu einer gewissen Größe als Zone eines NWG abgebildet werden. Genau das ist hier der Fall und die zu lösende Aufgabenstellung.
Nach meiner Meinung sollte eine Software wie Dämmwerk die Abbildung der gesetzlichen Rechenmethode nach EnEV beherrschen bzw. es muss doch softwaretechnisch eine Möglichkeit geben, den Energieträger für die KWL-Anlage manuell auszuwählen.
...
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.

 

Antwort:

Man kann Wohnnutzungen in NWG´s oder Gewerbeeinheiten in WG´s berücksichtigen, aber nur wenn sie rechnerisch nicht ins Gewicht fallen. Eine Mischung von Zonen mit Wohn- und Nichtwohnnutzung ist nicht EnEV-konform.
In DÄMMWERK ist das (über die Norm hinaus) dennoch möglich und so weit ich sehen kann, auch korrekt bilanziert. Strom für die Ventilatoren und auch für die Vorwärmung (Frostschutz) ist definitionsgemäß Hilfsenergie und daher in der Position Hilfsenergie im Abschnitt 14 enthalten. Eine separate Bilanzposition für Wohnungslüftung erhalten Sie nur, wenn ein Luftheizer oder eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt. Dann kann man auch
den Energieträger dazu einstellen.
Ihr DÄMMWERK-Support

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