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Datum: 25.06.2015

Juli 2014

Frage:

Hallo liebes Dämmwerkteam,

unser Büro versucht gerade einen neuen bedarfsorientierten Energieausweis zu erstellen. Grundlage des Energieeinsparnachweises war die EnEV 2009.
Bei der Übergabe in die neue Druckapplikation können wir allerdings nur jeweils die EnEV 2013(2014) wählen bzw. man muss wohl die „alte“ Druckapplikation starten.
Allerdings kann man hierbei keine Registriernummer eintragen! Unserer Kenntnis nach müssen alle nach Mai erstellten Ausweise registriert werden.
Wir möchten Sie um eine kurze Antwort bzw. einen Lösungsvorschlag bitten. Vielen Dank.
 

Antwort:

für EnEV'09 Nachweise ist nach wie vor die EnEV'09 anzuwenden und damit ist auch dena-Druckapplikation zuständig (siehe Übergangsregelung §28 EnEV'14).
Diese Ausweise werden aber soweit ich weiß nicht registriert. Es ist ja nach EnEV'09 auch nicht vorgeschrieben.
Es muss lediglich die EnEV-Fassung zumindest auf der ersten Seite vermerkt werden (§28 3a EnEV'14).

 

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