siegessaeule.jpg
 

Datum: 25.06.2015

Frage:
die angehängten Daten gehören zu einem Wohngebäude, das energetisch saniert werden soll und die Förderkriterien des KfW-Effizienzhauses 100 einhalten soll. Die Heizversorgung soll über eine Biogasanlage (Fernwärme) erfolgen.
Meine Frage hierzu: Ist die Abbildung der Fernwärmeversorgung im Bereich Haustechnik "4701-10" richtig? (ep = 0,05 !)
Eine weitere allgemeine Frage: Wie kann man in der Hüllflächentabelle das Bauteil "Außentür" so definieren/einstellen, dass das Bauteil in der Referenzwertberechnung mit dem U-Wert von 1,80 W/(m²*K) berücksichtigt wird? Ich erhalte immer den Referenzwert von U = 0,28 W/(m²*K)! Das Bauteil wird in der Referenzausführung also als "Außenwand" erfasst. Liegt hier ein Eingabefehler meinerseits vor?
Könnten Sie mir bezüglich der beiden Fragen bitte behilflich sein?
Vielen Dank!
Antwort:
so ist das natürlich nicht richtig, Sie erhalten aber auch den rot markierten Hinweis
"PROBLEM: nicht korrekter Wert in der Berechnungsformel: "0/0+1", Berechnung wird abgebrochen ... * Primärenergiefaktor für Nah- / Fernwärme"
Da haben Sie etwas manuell eingegeben, was nicht in Ordnung ist. In dem Berechnungsverfahren nach DIN V 4701-10 gibt es Fernwärme nur konventionell oder mit überwiegend KWK.
Sie haben aber die Möglichkeit, den fp-Wert nach den Angaben des Kraftwerkbetreibers manuell einzugeben. Wenn Sie eine ganze Menge über das Kraftwerk wissen, können sie sich diesen Faktor selbst ausrechnen (Berechnungsoption).
Außentüren müssen mit dem Hüllflächentyp Fenster beschrieben werden und in der Hüllflächenbezeichnung den Begriff "Tür" (also auch "Außentür ...")führen. Dann werden Sie als Tür richtig erkannt und der Referenzwert wird richtig eingestellt. Sie können den Referenzwert aber natürlich korrigieren. Verglaste Außentüren sind als Fenster zu behandeln.

← Zurück

© KERN ingenieurkonzepte 2025