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Datum: 25.06.2015

Juli 2014

Frage:

der Gesetzestext für die zentrale Warmwasserversorgung bei NWG hat sich in der EnEV2013 geändert. Es wird nun auf die 18599-8 verwiesen für die Größe der Solaranlage. Kann es sein, dass die dort hinterlegte Formel für die Größe der Solaranlage noch nicht in Dämmwerk hinterlegt ist?
Die Kollektorfläche richtet sich dann nach dem Bedarf z.B. für Bürogebäude. Welche Fläche ist dann jedoch die korrekte Angf für die Ermittlung des Speichervolumens? Tatsächlich die der versorgten Zone, also geg. bei kleiner Zone Sanitärbereich ein sehr kleiner Speicher oder
ist die Bezugsfläche heranzuziehen, also die Bürofläche?

 

Antwort:

die Formeln sind hinterlegt, führen derzeit aber zu keinen sinnvollen Ergebnissen. Das Problem ist bereits in der Gütegemeinschaft aufgefallen, man hat aber noch keine Lösung gefunden. Die Größe "Qw,b,day" kann irgendwie nicht stimmen, es geht um Dimensionen.
Sie sollten die Kollektorgrößen daher erst einmal manuell festlegen. Die alten AN-bezogenen Kollektorgrößen sind eine gute Hilfestellung. Dazu müssten Sie natürlich die AN-Flächen der jeweils versorgten Bereiche angeben.

Wenn sich etwas ändert, werden wir das entsprechend einarbeiten.
Ihr DÄMMWERK-Support

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